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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2016 - L 8 AY 50/16 B   

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https://dejure.org/2016,100434
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2016 - L 8 AY 50/16 B (https://dejure.org/2016,100434)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.12.2016 - L 8 AY 50/16 B (https://dejure.org/2016,100434)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - L 8 AY 50/16 B (https://dejure.org/2016,100434)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015 - L 8 AY 40/15

    Anspruch eines Asylbewerbers auf Zuweisung einer anderen Unterkunft; Anspruch auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2016 - L 8 AY 50/16
    Bei der Unterbringung einer Familie - insbesondere mit schulpflichtigen Kindern - in beengten Verhältnissen (vgl. dazu schon OVG Niedersachsen, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 ME 476/03 - NVwZ-RR 2004, 298) ist zu beachten, dass sie insbesondere wegen der eingeschränkten Intimsphäre und der begrenzten Rückzugsmöglichkeiten (auch für Schularbeiten) grundsätzlich nicht auf längere Dauer erfolgen kann (vgl. Senatsentscheidung vom 2. Oktober 2015 - L 8 AY 40/15 B ER - juris Rn. 11).
  • LSG Sachsen, 19.07.2016 - L 3 AS 611/16

    Elementenfeststellungsklage; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zusicherung zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2016 - L 8 AY 50/16
    Der Streit um die ermessensfehlerfreie Entscheidung über Leistungen der Unterkunft nach § 3 Abs. 2 Satz 4 AsylbLG (dazu gleich) dürfte sich zwar auf einen Verwaltungsakt i.S. des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG beziehen, der hier auf eine Sachleistung gerichtet ist (zum Streit bei einer begehrten Zustimmung zur Übernahme von zukünftigen Unterkunftskosten nach § 35 Abs. 2 Satz 4 SGB XII bzw. § 22 Abs. 4 SGB II vgl. etwa Sächsisches LSG, Beschluss vom 27 Dezember 2012 - L 3 AS 943/12 B PKH - juris Rn. 13 m.w.N. und Beschluss vom 19. Juli 2016 - L 3 AS 611/16 B - juris Rn. 4).
  • LSG Sachsen, 27.12.2012 - L 3 AS 943/12

    Anordnungsgrund; Aufgabe eines Verwaltungsaktes zur Post; Ausschluss der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2016 - L 8 AY 50/16
    Der Streit um die ermessensfehlerfreie Entscheidung über Leistungen der Unterkunft nach § 3 Abs. 2 Satz 4 AsylbLG (dazu gleich) dürfte sich zwar auf einen Verwaltungsakt i.S. des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG beziehen, der hier auf eine Sachleistung gerichtet ist (zum Streit bei einer begehrten Zustimmung zur Übernahme von zukünftigen Unterkunftskosten nach § 35 Abs. 2 Satz 4 SGB XII bzw. § 22 Abs. 4 SGB II vgl. etwa Sächsisches LSG, Beschluss vom 27 Dezember 2012 - L 3 AS 943/12 B PKH - juris Rn. 13 m.w.N. und Beschluss vom 19. Juli 2016 - L 3 AS 611/16 B - juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 4 ME 476/03

    Asyl; Asylbewerber; Aufenthalt; Ausländer; Familie; Grundfläche; Mitbenutzer;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2016 - L 8 AY 50/16
    Bei der Unterbringung einer Familie - insbesondere mit schulpflichtigen Kindern - in beengten Verhältnissen (vgl. dazu schon OVG Niedersachsen, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 ME 476/03 - NVwZ-RR 2004, 298) ist zu beachten, dass sie insbesondere wegen der eingeschränkten Intimsphäre und der begrenzten Rückzugsmöglichkeiten (auch für Schularbeiten) grundsätzlich nicht auf längere Dauer erfolgen kann (vgl. Senatsentscheidung vom 2. Oktober 2015 - L 8 AY 40/15 B ER - juris Rn. 11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2016 - L 8 SO 275/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2016 - L 8 AY 50/16
    Bei der Ermittlung der Beschwer ist jedenfalls im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (allein) auf die Kosten der neuen Unterkunft bzw. dem Wert dieser Sachleistung für eine Leistungsgewährung von einem Jahr (vgl. zur Berechnung des Beschwerdewerts in Eilverfahren etwa Senatsbeschluss vom 22. September 2016 - L 8 SO 275/16 B ER -) abzustellen, weil die Entscheidung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 AsylbLG - anders als diejenige nach § 35 Abs. 2 Satz 4 SGB XII bzw. § 22 Abs. 4 SGB II - (regelmäßig) auch die Bestimmung der neuen Unterkunft durch den Leistungsträger umfasst (Auswahlermessen).
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